20.01.2012

Tack-Ministerium verliert Maß und Ziel in der Eigentumsfrage

Gregor Beyer zum Thema: Zugang zu Seegrundstücken

Die von der Landesregierung geplante Novelle des brandenburgischen Naturschutzgesetzes ist in der Frage der Festlegung von Betretungsrechten zu Erholungszwecken nicht verfassungskonform. Zu dem Ergebnis kommt der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages in einem Gutachten. „Das Gutachten stellt fest, dass die geplante Neuregelung nicht in der Kompetenz des Landes liegt“, erläutert der Umweltexperte der FDP-Fraktion Gregor Beyer. Er fühlt sich durch das Gutachten in seiner Position, wie bereits in der ersten Lesung dargestellt, bestärkt.

„Was das Ministerium von Frau Tack mit sogenannten Zwangs-Betretungsrechten plant, ist nichts anderes als der Versuch einer kalten Enteignung durch die Hintertür. Was die Ministerin da vorhat mag in ihr sozialistisches Weltbild passen, mit fach- und sachgerechter Naturschutzpolitik hat das aber nichts zu tun“, so Beyer. Seine Fraktion werde sich weiter mit aller Kraft gegen die Neuregelung stemmen.

Die Liberalen begrüßen daher die Anregung aus dem Gutachten, die Bestimmungen des bayerischen Naturschutzgesetzes als Vorbild heranzuziehen. „Darin wird der Freistaat verpflichtet, die Kommunen bei der Schaffung von Erholungsflächen mit überörtlichem Bezug finanziell zu unterstützen“, erläutert Beyer und fügt hinzu: „Statt sich auf die Spuren von Marx und Engels zu begeben sollte die Landesregierung sich gütlich mit den Eigentümern einigen“. Die FDP fordert die Ministerin auf, den entsprechenden Paragraphen 27 in der Novelle des Naturschutzgesetzes ersatzlos zu streichen.